Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer ist für Unternehmen nicht nur wichtig, sondern auch verpflichtend. Neben dem vorbeugenden Brandschutz ergreifen Brandschutzhelfer auch erste Maßnahmen, um Entstehungsbrände zu bekämpfen.
Mehr über die Ausbildung sowie die Aufgaben und Pflichten eines Brandschutzhelfers, erfahren Sie hier.
Jeder Betrieb ist verpflichtend gemäß §10 Arbeitsschutzgesetz sowie Arbeitsstättenregel ASR A2.2 Maßnahmen im Bereich Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung zu ergreifen. Somit ist es für jedes Unternehmen Pflicht Brandschutzhelfer ausbilden zu lassen. Die klassische Brandschutzhelfer-Ausbildung beinhaltet auch zugleich den Evakuierungshelfer.
In Büro- und Verwaltungsbereichen müssen mindestens fünf Prozent der Beschäftigten eine Brandschutzhelfer-Ausbildung absolviert haben, sofern nicht zusätzliche Gefährdungen oder auch der Umgang mit brandfördernden Stoffen einen höheren Anteil erfordern.
In Unternehmen mit erhöhter Brandgefährdung muss die Anzahl der Brandschutzhelfer durch die Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden und kann daher mehr als fünf Prozent betragen.
Grundsätzlich müssen auch folgende Faktoren berücksichtigt werden: Urlaub, Krankheit, Fortbildung, Elternzeit oder Schichtbetrieb, sodass immer die geforderte Anzahl an Brandschutzhelfern vor Ort ist. Somit empfiehlt es sich immer mehr Brandschutzhelfer ausbilden zu lassen.
Die Themeninhalte einer Brandschutzhelfer-Ausbildung werden von der DGUV-Information 205-023 ,,Brandschutzhelfer'' vorgeschrieben. Vorgesehen sind dabei sechs Themenblöcke:
Das Praxistraining kann folgende Themen beinhalten:
Die praktische Löschübung findet mit einem umweltfreundlichen Gas-Firetrainer statt. Die Übungsfeuerlöscher werden vom Ausbilder zuvor mit Wasser befüllt und unter Druck gesetzt.
Es befähigen einige Qualifikationen Brandschutzhelfer ausbilden zu dürfen. Wir als ermächtigte Ausbildungsstelle haben uns hierbei für die höchste Qualifikation entschieden und senden einen Brandoberinspektor zu Ihnen, der einen Sicherheitstechnik Studium mit dem Schwerpunkt vorbeugender Brandschutz abgeschlossen hat.
Laut DGUV 205-024, Abs. 5 ist eine Brandschutzhelfer-Fortbildung alle drei bis fünf Jahre fällig. In diesen Schulungen werden die Inhalte der Erstschulung aufgefrischt und es wird über Neuigkeiten oder Änderungen im vorbeugenden Brandschutz informiert. Ergibt die Gefährdungsbeurteilung des Betriebes ein hohes Brandrisiko, kann eine frühere Wiederholungsschulung Sinn machen.
Ähnlich wie bei der Ersten Hilfe auch: Wird das Gelernte nicht regelmäßig angewendet, vergisst man es wieder.
Bei wesentlichen Änderungen im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes, z.B. einer neuen Brandschutzordnung, der Einführung von neuen Verfahren mit veränderter Brandgefährdung oder allein wegen der Fluktuation von Funktionsträgern ist eine Wiederholung in kürzeren Abständen sinnvoll.
Die wesentliche Aufgabe eines Brandschutzhelfers ist die Bekämpfung von Entstehungsbränden sowie der Evakuierung der Kolleginnen und Kollegen. Im Alltag unterstützen Brandschutzhelfer Brandgefährdungen zu vermeiden und gesetzliche Vorgaben einzuhalten, indem sie z.B. das Freihalten von Flucht- und Rettungswegen kontrollieren oder melden, wenn Löscheinrichtungen nicht einsatzbereit sind.
Es ist jedoch wichtig, dass sich Brandschutzhelfer nicht selbst in Gefahr bringen und sich ihrer Grenzen sowie die Grenzen der Brandbekämpfung bewusst sind.
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Gesetzliche Verpflichtungen einzuhalten ist als Unternehmen oft unübersichtlich und umständlich. Neben der Ausbildung von Brandschutzhelfern, sind Sie als Unternehmen ebenfalls verpflichtet, betriebliche Ersthelfer auszubilden. Damit dies für Sie schnell und kostengünstig erfolgt, bieten wir Ihnen hierbei ein attraktives Kombipaket aus beiden Ausbildungen an.
Die Lehrgansgebühren für die Ersthelfer-Ausbildung werden von Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übernommen, mit der wir direkt abrechnen können.
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