Die jährliche Brandschutzunterweisung ist ein elementarer Bestandteil des betrieblichen Brandschutzes. Dabei dient sie der Prävention und soll Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf den Ernstfall vorbereiten.
Grundsätzlich muss jeder neue Arbeitnehmer bei der Arbeitsaufnahme eine Brandschutzunterweisung erhalten. Diese Unterweisung muss dann in jährlichen Abständen wiederholt werden, so sieht es die DGUV 205-023 und ASR A2.2 vor.
Unsere Brandschutzunterweisung wird von einem erfahrenen Berufsfeuerwehrmann durchgeführt, welcher über ein abgeschlossenes Sicherheitstechnik Studium, mit dem Schwerpunkt ,,vorbeugender Brandschutz'', verfügt.
Die Brandschutzunterweisung wird von unserem Fachdozenten individuell auf Ihren Betrieb angepasst, dabei werden folgende Inhalte thematisiert:
Die Brandschutzunterweisung ist hierbei von der Brandschutzhelfer-Ausbildung zu differenzieren, bei der z.B. zusätzlich eine praktische Löschübung gefordert wird. Brandschutzhelfer*innen müssen vom Unternehmen zusätzlich ausgebildet und in regelmäßigen Abständen fortgebildet werden. Gerne beraten wir Sie hierzu.
Rechtliche Grundlage
Zielgruppe
Zeitansatz
Die Dauer der Brandschutzunterweisung ist abhängig von der Teilnehmeranzahl und dem Schulungsinhalt. In der Regel sind zwei Stunden (inkl. Pause) dabei ausreichend. Auf Wunsch kann die Brandschutzunterweisung um ein Feuerlöschtraining erweitert werden.
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Es kostet Unternehmen viel Zeit, allen Pflichten und Forderungen nachzukommen. Sparen Sie Zeit und vereinbaren Sie mit uns gleich ein Kombipaket, bestehend aus Ersthelfer- und Brandschutzhelfer-Ausbildung.