Die Ausbildung von Brandschutzhelferinnen und Brandschutzhelfer ist für Unternehmen nicht nur verpflichtend, sondern auch sinnvoll, um das Leben Ihrer Angestellten im Ernstfall zu schützen.
Brandschutzhelfer*innen sind dazu da, um Entstehungsbrände zu bekämpfen und alle Personen zu evakuieren. Es ist also ein wichtiger Beitrag im Unternehmensalltag.
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer findet als Inhouse-Schulung bei Ihnen an nur einem Tag statt. Innerhalb 4 Stunden lernen Sie alles über Brandschutz und effektiver Brandbekämpfung. Praktische Löschübungen sind nicht nur verpflichtend Inhalt, sondern auch ein Riesenspaß für alle Teilnehmenden.
Unsere Ausbildung zum Brandschutzhelfer beinhaltet den Evakuierungshelfer und erfolgt gemäß DGUV 205-023 ,,Brandschutzhelfer - Ausbildung und Befähigung'' und nach den Vorgaben der ASR A2.2 ,,Maßnahmen gegen Brände''.
Schulungsinhalte:
Die Inhalte sind gesetzlich vorgegeben. Individuelle Fragen von Teilnehmenden werden gerne zusätzlich thematisiert und beantwortet.
Ihr Fachdozent ist ein Berufsfeuerwehrmann (Verbandführer) mit abgeschlossenem Sicherheitstechnik Studium mit dem Schwerpunkt ,,vorbeugender Brandschutz''.
Sie haben bereits Brandschutzhelfer ausgebildet und benötigen nur eine
jährliche Brandschutzunterweisung? Dann sind Sie dennoch bei uns richtig!
Wir beraten Sie gerne.
Das Retten aller im Unternehmen beschäftigten Personen steht im Mittelpunkt für Brandschutz- und Evakuierungshelfer. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer beinhaltet daher die notwendigen Kenntnisse für die Benennung zum Evakuierungshelfer.
Evakuierung
Im Ernstfall wirken Sie aktiv bei der Evakuierung des Gebäudes mit. Sobald der Feueralarm ertönt, kontrollieren Sie, ob tatsächlich alle Kolleginnen und Kollegen das Gebäude verlassen haben. Sie geben klare Anweisungen und lotsen das Kollegium zu den jeweiligen Sammelstellen. Bei Eintreffen der Feuerwehr unterrichten Sie über die Lage.
Brandbekämpfung
Nach dem alle Personen evakuiert wurden und die Feuerwehr noch nicht eingetroffen ist, geht es an die Brandbekämpfung. Dies gilt allerdings nur für Entstehungsbrände (Brände, bei denen Rauch- und Wärmeentwicklung so schwach sind, dass man sich gefahrlos dem Brandherd annähern kann).
Bei so einem Brand gilt es, das richtige Löschmittel auszuwählen und effizient anzuwenden. Deshalb müssen sich Brandschutzhelfer mit allen im Betrieb vorhandenen Löschmitteln und Brandlasten vertraut machen. Die Kenntnisse zur Klassifizierung eines Brandes sowie zum Umgang mit Feuerlöschern werden in unserer Brandschutzhelfer-Ausbildung vermittelt.
Die Aufgaben des Brandschutzhelfers (m/w/d) sind somit:
Die Brandschutzhelfer Aufgaben sind vielfältig, es ist obligat, dass sich Brandschutzhelfer*innen mit den betrieblichen Gegebenheiten auskennen, hierzu zählen z.B.:
Somit müssen Brandschutzhelfer*innen regelmäßig eine Fort- und Weiterbildung im Bereich Brandschutz besuchen.
Unternehmen sind dazu verpflichtet, Brandschutzhelfer*innen auszubilden. Dies ist der Arbeitsstättenregel ASR A2.2 definiert und somit gesetzlich vorgeschrieben. Jeder Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass er eine ausreichende Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entsprechend zu unterweisen (mind. 5% der Beschäftigten). Dabei sind Urlaubszeit, Schichtarbeit und krankheitsbedingte Ausfälle stets zu beachten. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelferinnen und Brandschutzhelfer kann z. B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein. Somit empfiehlt sich in jedem Fall immer mehr Mitarbeiter*innen als Brandschutzhelfer*innen auszubilden, um im Ernstfall immer die Mindestanforderung erfüllen zu können.
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Wenn Sie mit uns bereits Kontakt haben, buchen Sie doch gleich eine Ersthelfer Ausbildung dazu. Als anerkannte Ausbildungsstelle der DGUV bieten wir Ihnen die Erste-Hilfe-Kurse ebenfalls als Inhouse-Schulungen an. Innerhalb von 7,5 Std. bildet unser Ausbilder Ihre Mitarbeiter*innen effektiv in Erster Hilfe aus. Die Kostenübernahme kann hierbei über Ihren Unfallversicherungsträger erfolgen, mit dem wir im Nachgang direkt abrechnen können.
Ihr Interesse ist geweckt? Dann kontaktieren Sie uns gerne für mehr Informationen.