AGB

AGB

 Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

der Emetra – Julian Jacob & Kevin Herrmann GbR, St.-Martin-Str. 1, 51143 Köln, für die Erbringung von Kursen (nachfolgend auch ,,Veranstaltung‘‘ genannt), Dienstleistungen sowie für den Vertrieb von notfallmedizinischem Equipment.

 

Präambel
 

Bei der Emetra – Julian Jacob & Kevin Herrmann GbR (nachfolgend auch ,,Emetra‘‘ oder ,,wir‘‘ genannt) handelt es sich um eine ermächtigte Ausbildungsstelle und amtlich anerkannte Sehteststelle, die schwerpunktmäßig Leistungen aus dem Bereich der Ersten Hilfe, Notfallmedizin und Brandschutz in Form von Kursen und Seminare anbietet. Zusätzlich ist Emetra ein Fachhändler für notfallmedizinischem Equipment.


Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Tätigkeiten von Emetra und damit zusammenhängender Dienstleistungen entsprechend den folgenden Bestimmungen.

 

1. Allgemeines, Geltungsbereich, Form
 

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch „AGB“ genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Geschäftspartnern, insbesondere Auftraggebern, welche Unternehmer im Sinne des §14 BGB sind (nachfolgend auch „Geschäftspartner“ oder „Auftraggeber“ genannt).

 

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Geschäftspartners werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Geschäftspartners dessen Auftrag vorbehaltlos annehmen.

 

1.3 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Geschäftspartner (insbesondere im Rahmen des individuellen Auftrages, einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend (E-Mail ausreichend).


1.4 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Geschäftspartners in Bezug auf den Projektvertrag (z. B. Fristsetzung, Mahnung Rücktritt) sind schriftlich, d. h. in Schrift- oder Textform (z. B. Brief, E-Mail) abzugeben. Sofern in diesen AGB oder im Projektauftrag von, „schriftlich“ oder „Schriftform“ die Rede ist, wird insofern klargestellt, dass auch die Textform, insbesondere E-Mail ausreichend ist. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

 

1.5 Mit der Anmeldung an einer Veranstaltung oder durch die Bestätigung des Angebotes der Emetra, erkennt der Auftraggeber die Teilnahmebedingungen an.

 

2. Vertragsabschluss
 

2.1 Gegenstand der Vertragsbeziehung zum Geschäftspartner / Auftraggeber ist der jeweils erteilte Auftrag des Geschäftspartners, welcher auf das Angebot von Emetra folgt (in allen Fällen ist E-Mail ausreichend).

 

2.2 Angebote von Emetra an den Geschäftspartner, die Preise enthalten, kann der Geschäftspartner innerhalb von zwei (2) Wochen nach Zugang annehmen. Nach Ablauf der Frist ist Emetra an das jeweilige Angebot nicht mehr gebunden.

 

2.3 Erstellt Emetra einen bloßen Kostenvoranschlag, so ist darin lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Geschäftspartner zu sehen, welches dann wiederum der schriftlichen Annahme durch Emetra bedarf (E-Mail ausreichend).

 

2.4 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Bestellung dar. Durch Anklicken des Buttons [Kaufen/kostenpflichtig bestellen] gibt der Auftraggeber eine verbindliche Bestellung der auf der Bestellseite aufgelisteten Waren ab. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir die Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail unmittelbar nach dem Erhalt der Bestellung annehmen, dies gilt auch, wenn der Auftraggeber ein individuelles Kaufangebot annimmt.

 

3. Leistung und Leistungsumfang
 

3.1 Der Umfang der einzelnen Leistungen und die entsprechende Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag und der darin enthaltenen Leistungsbeschreibung.
 

3.2 Für den Fall, dass der Geschäftspartner Ergänzungs- und / oder Änderungswünsche hat, die über die ursprünglich im Auftrag vereinbarte Leistung hinausgehen, sind diese als zusätzlicher Aufwand gemäß den vereinbarten Stundensätzen bzw. in Relation zu der ursprünglich vereinbarten Vergütung gegenüber Emetra nach entsprechender Rechnungsstellung zu erstatten.

 

4. Vergütung, Fälligkeit der Vergütung, Aufwendungen
 

4.1 Die für den jeweiligen Auftrag fällige Vergütung wird im Auftrag vereinbart.
 

4.2 Ist in dem jeweiligen Auftrag keine spezielle Vergütungsregelung enthalten, erfolgt die Vergütung auf der Basis von Zeitaufwand nach dem jeweiligen Stundensatz von Emetra (mindestens jedoch zu branchenüblichen Stundenvergütungssätzen).
 
4.3 Soweit der Rechnungsbetrag Bildungsleistungen enthält, sind diese gemäß §4 Nr. 21a, bb UStG von der Umsatzsteuer befreit. Für darüberhinausgehende Lieferungen oder Leistungen erfolgt keine Umsatzsteuerausweis gemäß §19 Abs. 1 UStG.
 
4.4 Emetra ist berechtigt angemessene Vorschüsse zu verlangen, dies gilt insbesondere für mehrtägige Kurse und Seminare.
 
4.5 Sofern die Parteien nicht anderes vereinbart haben, erfolgt die Bezahlung von Rechnungen innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge (wie z. B. Skonto etc.). Im Rahmen des Vertriebes von notfallmedizinischem Equipment, bleibt die Ware bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von Emetra.
 
4.6 Der Rücktritt von einem Auftrag muss schriftlich erfolgen (E-Mail ausreichend).
 

4.7 Kündigt oder beendet der Geschäftspartner einen Auftrag für einen individuellen Kurs, eine Brandschutzhelfer-Ausbildung oder für einen regulären Erste-Hilfe-Kurs gemäß §19 Fahrerlaubnis-Verordnung, den er zuvor gegenüber Emetra freigegeben hat bzw. in dem er einen Platz reserviert hat, dann gilt bezüglich der Vergütung von Emetra folgende Regelung: Bei Stornierung durch den Geschäftspartner bis 30 Tage vor dem Kurs (inkl. dem 30. Tag) fallen keine Stornokosten an. Ab dem 29. Tag (inkl. dem 29. Tag) vor dem Kurs werden 25% der mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütung als Stornokosten verrechnet. Bei Stornierung ab dem 10. Tag (inkl. dem 10. Tag) bis inklusive (1.) Kurstag werden 50% der mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütung verrechnet.

 

4.8 Kündigt oder beendet der Geschäftspartner einen Auftrag für eine Erste-Hilfe-Aus- oder Fortbildung von betrieblichen Ersthelfenden oder eine Erste-Hilfe-Schulung für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder, den er zuvor gegenüber Emetra freigegeben hat, dann gilt bezüglich der Vergütung von Emetra folgende Regelung: Bei Stornierung durch den Geschäftspartner (30 Werktage und weniger) wird dem Auftraggeber eine Stornogebühr i.H.v. 250,00 € in Rechnung gestellt.
 
4.9 Bei der gleichzeitigen Buchung eines Ersatztermins wird auf die Stornogebühr verzichtet, wenn zum Zeitpunkt der Stornierung gleichzeitig ein Ersatztermin gebucht wird. Sollte der Ersatztermin im Nachgang ebenfalls abgesagt werden, so greifen die ursprünglichen Stornokosten für den ersten Termin, gemäß 4.7 bzw. 4.8.
 
4.10 Erfolgte bei Nichterscheinen des Geschäftspartners am Kurstag auch keine Stornierung (vor Kursbeginn), so wird die volle Vergütung als Stornokosten verrechnet.
 
4.11 Eine Terminverschiebung durch den Kunden gilt als Storno, da dies den gebuchten Termin betrifft. Bei Absage des Kurses durch Emetra entstehen keinerlei Stornokosten.
 
4.12 Die Kosten für die Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfenden, nach DGUV Vorschrift 1 für versicherte Mitarbeiter, übernimmt der zuständige Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse). Die Abrechnung erfolgt seitens Emetra direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger, sofern die Teilnehmer zu Kursbeginn einen vollständigen und seitens des Arbeitgebers gestempeltes Abrechnungsformular seiner Berufsgenossenschaft oder Einzel- oder Sammelgutscheine seiner Unfallkasse spätestens am Kurstag vorlegen. Sofern nicht anders vereinbart, sind die Kosten in Höhe von 47,80 € für die Ausbildung betrieblicher Ersthelfenden sowie die Kosten in Höhe von 47,80 € für die Fortbildung betrieblicher Ersthelfenden vom Auftraggeber zu tragen, ebenfalls wenn die Lehrgangskosten für einzelne Teilnehmende vom Unfallversicherungsträger nicht übernommen werden, der Auftraggeber weitere Mitarbeiter*innen als Ersthelfende aus-/fortbilden möchte, die Mindestanzahl von 12 Personen pro Kurs unterschritten wird sowie wenn am Kurstag dem Kursleiter das Abrechnungsformular oder der Gutschein bzw. die Sammelgutscheine nicht im Original vorliegen. Die Lehrgangskosten werden mit einem Zahlungsziel von 7 Tagen in Rechnung gestellt.

 

4.13 Bei einer Überschreitung der maximalen Teilnehmeranzahl bei einem individuellen Kurs ist die Gebühr für jeden weiteren Teilnehmenden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, 50,00 € pro Teilnehmenden. Die maximale Teilnehmeranzahl lässt sich hierbei dem Angebot entnehmen.

 

4.14 Für die Brandschutzhelfer-Ausbildung wird eine Mindestanzahl von 5 Personen gefordert. Dies bedingt einen Pauschalbetrag i.H.v. 445,00 € pro Kurs. Sollte die Teilnehmeranzahl variieren, so wird wie folgt vergütet: 6-9 Personen: je 89,00 €, 10-14 Personen: je 79,00 € und ab 15 Personen je 69,00 €. Für einzelne Privatteilnehmer wird eine Kursgebühr i.H.v. 89,00 € in Rechnung gestellt.

 

4.15 Der Auftraggeber erhält am Kursende eine Kursbescheinigung, daher besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung. Sollte dies vom Auftraggeber erwünscht sein, so fällt eine Gebühr i.H.v. 15,00 € für jede Ersatzbescheinigung an.

 

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

 

5.1 Führt Emetra Brandschutzhelfer-Ausbildungen oder anderweitige Kurse beim Auftraggeber durch, so stellt dieser angemessen ausgestatte Schulungsräume und Freiflächen zur Durchführung der Löschübung unentgeltlich zur Verfügung.

 

Der Auftraggeber stellt eine mindestens 5m x 5m große Fläche zur Durchführung der Feuer-Löschübungen bereit. Diese Fläche muss sich im Freien befinden, muss von allen Seiten ungehindert zugänglich sein, muss einen unbrennbaren Bodenbelag aufweisen, darf sich nicht im öffentlichen Raum befinden.

 

Für Schäden an der Fläche haftet der Auftraggeber.

 

5.2 Werden bei Kursen Ressourcen des Auftraggebers, öffentliche Flächen oder zur Durchführung angemietete, gepachtete, geliehene oder sonstig überlassene Flächen genutzt, obliegt es dem Auftraggeber, geeignete und ausreichende Sicherungsmaßnahmen zum Schutz vor Verlust, Zerstörung oder Beschädigung vorzunehmen. Dies gilt auch unbeteiligten Dritten gegenüber.

 

5.3 Der Auftraggeber stellt Emetra eine Strom- und Wasserquelle zur Verfügung, um die Übungsfeuerlöscher für die Veranstaltung vorzubereiten.

 

6. Widerrufsrecht für notfallmedizinisches Equipment

 

6.1 Als Auftraggeber steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht als Privatperson zu, ausgenommen bei automatisierten externen Defibrillatoren/Defibrillatoren, da diese individuellen Waren sind. Ausgeschlossen vom Widerrufsrecht sind Unternehmen. Machen Sie als Verbraucher (Privatperson) von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, so haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.

 

6.2 Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden

 

Widerrufsbelehrung

 

Widerrufsrecht
 
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
 
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
 
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns [Name des Unternehmers, Anschrift und, soweit verfügbar Telefonnummer, Telefaxnummer und E-Mail Adresse eintragen] mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
 
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
 
Folgen des Widerrufs
 
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
 
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
 
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
 
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
 
- Ende der Widerrufsbelehrung –

 

7. Gewährleistung für notfallmedizinisches Equipment

 

7.1 Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.

 

7.2 Als Verbraucher werden der Auftraggeber gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommt der Auftraggeber dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

 

7.3 Soweit ein Merkmal der Ware von den objektiven Anforderungen abweicht, gilt die Abweichung nur dann als vereinbart, wenn der Auftraggeber vor Abgabe der Vertragserklärung durch uns über selbige in Kenntnis gesetzt wurden und die Abweichung ausdrücklich und gesondert zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde.

 

7.4. Soweit der Auftraggeber ein Unternehmen ist, gilt abweichend von den vorstehenden Gewährleistungsregelungen (ausgenommen bei dem Erwerb eines AED/Defibrillator):

7.4.1. Als Beschaffenheit der Ware gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.

7.4.2. Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, kann der Auftraggeber nach eigener Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweitem Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Ware oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

7.4.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Fristverkürzung gilt nicht:

- für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;
- soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben;
- bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben;
- bei gesetzlichen Rückgriffsansprüchen, die Sie im Zusammenhang mit Mängelrechten gegen uns haben.

 

7.5. Der Anwender (nicht der Lieferant) unterliegt der Pflicht vor der ersten Inbetriebnahme/Nutzung für eine Einweisung selbst zu sorgen. Die Emetra – Julian Jacob & Kevin Herrmann GbR übernimmt keine Haftung für die Nutzung des notfallmedizinischen Equipments durch den Auftraggeber.

 

8. Teilnahme und Sicherheit
 

8.1 Emetra behält sich vor, einen Teilnehmenden von dem Kurs auszuschließen, wenn dieser bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten, die für die Lehrgangsdokumentation und Ausstellung einer Bescheinigung relevant sind, gemacht hat.
 
8.2 Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar.
 

8.3 Emetra ist berechtigt, jederzeit den Kurs teilweise oder gänzlich abzusagen. Die Rückerstattung der Vergütung kommt nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung bei Verschulden von Emetra in Betracht, nicht jedoch bei höherer Gewalt. Ein Rechtsanspruch auf, von Emetra kostenlos beigestellte Serviceleistungen, besteht nicht.
 
8.4 Teilnahmeberechtigt ist jede Person, welche die gesundheitliche Eignung für eine Teilnahme an dem Kurs aufweist. Die Teilnahme erfolgt auf eigenem Risiko.

 

8.5 Sofern bei der Brandschutzhelfer-Ausbildung die praktische Löschübung durch höhere Gewalt, Regen oder Sturm oder auf Wunsch des Auftraggebers nicht durchgeführt werden kann, so besteht kein Anspruch auf kostenfreie Wiederholung der praktischen Löschübung an einem anderen Termin. Den Teilnehmenden wird empfohlen, wetterfeste Kleidung und feste Schuhwerk zu tragen. Für einen Wiederholungstermin der praktischen Löschübung wird dem Auftraggeber pauschal 200,00 € in Rechnung gestellt.

 

9. Haftungsausschluss
 

9.1 Ist Emetra in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht von Emetra gegenüber dem Auftraggeber.
 
9.2 Eine Haftung von Emetra für Sach- und Vermögenschäden ist mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

 

9.3 Emetra übernimmt weiters keinerlei Haftung für gesundheitliche Risiken oder Schäden des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Kurs. Es liegt im Verantwortungsbereich jedes Teilnehmers, seinen Gesundheitszustand vorher ärztlich überprüfen zu lassen.

 

10. Datenerhebung und -verwertung


10.1 Die Europäische Datenschutzgrundverordnung verpflichtet uns, Emetra – Julian Jacob & Kevin Herrmann GbR, St.-Martin-Str. 1, 51143 Köln, 0157-89312705, info@emetra.de über die Verarbeitung personenbezogener Daten zu informieren (EU-DSGVO Art. 14). Gerne kommen wir dieser Pflicht mit diesem Informationsblatt nach.
 
10.2 Die Emetra – Julian Jacob & Kevin Herrmann GbR als verantwortliche Stelle, verarbeitet und nutzt Ihre

personenbezogenen Daten zur Organisation und Durchführung der Veranstaltung, an der Sie teilnehmen, sowie

zur Lehrgangsdokumentation und Erstellung der Teilnahmebescheinigung.

 

10.3 Zu diesem Zweck werden Ihr Vor- und Nachname, Ihre Anschrift, Ihr Geburtsdatum, Ihre E-Mail-Adresse (bei Online-Anmeldung) sowie der Name und die Anschrift Ihres Arbeitgebers und der Name des Unfallversicherungsträgers (für Teilnehmende über Unfallversicherungsträger), (ggf. digital) verarbeitet und fünf Jahre gespeichert. Abhängig von den gesetzlichen Erfordernissen werden einzelne Dateninhalte gelöscht, sobald sie nicht mehr benötigt werden. Für Teilnehmende über Unfallversicherungsträger: Im Anschluss der

Veranstaltung leitet die Emetra – Julian Jacob & Kevin Herrmann GbR die Teilnehmerliste mit den Daten Vor- und Nachname, Geburtsdatum sowie Firmennamen, Anschrift und Unfallversicherungsträger (mit der dazugehörigen Mitglieds-/Versicherungsnummer), für die Abrechnung, an den jeweiligen Unfallversicherungsträger weiter. Die personenbezogenen Daten werden aufgrund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e DSGVO § 199 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. § 23 SGV VII durch den Unfallversicherungsträger verarbeitet.

 

10.4 Es stehen Ihnen im Sinne des Art. 14.2 der EU-DSGVO die folgenden Rechte zu: Auskunftsrecht,

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde, Recht auf Berichtigung, Datenübertragbarkeit, ggf. Recht auf

Einschränkung der Verarbeitung oder Löschung, wenn die Interessenslage dazu veranlasst. Ein Widerruf ist

jederzeit mit Wirkung für die Zukunft per E-Mail an: info@emetra.de bzw. per Brief an die Emetra – Julian Jacob & Kevin Herrmann GbR, St.-Martin-Str.1, 51143 Köln möglich.

 

10.5 Bei allfälligem Widerruf bestehen jedoch Einschränkungen oder Ausschluss bei/von der Teilnahme an der

Veranstaltung, da die Datenweitergabe (bei Teilnehmende über Unfallversicherungsträgern) hierfür eine Voraussetzung darstellt.

 

10.6 Es besteht keine Absicht Ihre Daten für automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling zu verarbeiten. Es besteht zudem keine Absicht Ihre Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.

 

11. Nutzung Bild-/Foto-/Videoaufnahmen


11.1 Bei Veranstaltungen der Emetra – Julian Jacob & Kevin Herrmann GbR können Foto- und Videoaufnahmen

zum Zweck der Dokumentation und Werbung erstellt und via Internet, in sozialen Medien und klassischen Medien veröffentlicht werden, sofern kein berechtigtes Interesse Ihrer Person verletzt wird. Hierbei dürfen keine Rechte (z.B. Entgelt) abgeleistet werden.
 
11.2 Bei Minderjährigen, die im Mittelpunkt von Fotos stehen, wird vor der Veröffentlichung der Fotos die Einwilligung der Erziehungsberechtigten zum Zweck der Dokumentation und Werbung eingeholt.


11.3 Für alle Fragen hinsichtlich Datenschutzes steht Ihnen unser Büro unter +49 (0) 15789312705 oder info@emetra.de zur Verfügung.

 

12. Schlussbestimmungen


12.1 Die Parteien sind sich einig, dass die im Rahmen eines Auftrages getroffenen Regelungen bei abweichendem Inhalt den Regelungen dieser AGB vorgehen (siehe auch Ziffer 1.3).
 
12.2 Erfüllungsort ist der Sitz von Emetra. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Projektauftrag und im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist der Sitz von Emetra.
 
12.3 Es gilt das Gesetz der Bundesrepublik Deutschland.

 

 

 

 

 

 

Stand: Dezember 2023

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