Betriebliche Ersthelfende müssen in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zum sicheren Umgang mit dem AED unterwiesen werden. Zudem sind alle Beschäftigte über den Standort des AED sowie die Erreichbarkeit der Ersthelfende zu unterweisen.
Dies stellt Arbeitgeber oft vor eine große Hürde. Nicht nur da es Zeit kostet, sondern auch, da das nötige Fachwissen über den AED fehlt.
Und genau hier kommen wir ins Spiel - Emetra schickt einen erfahrenen Notfallsanitäter und Fachdozenten zu Ihnen ins Unternehmen und führt die jährliche AED Unterweisung für Sie durch. Damit erfüllen Sie nicht nur die gesetzliche Pflicht, sondern erreichen im Kollegium auch eine höhere Sicherheit.
Auf Basis der Betriebsanweisung zum AED wird unser Fachdozent bei der jährlichen AED Unterweisung für betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfern insbesondere auf folgende Themen eingehen:
Grundsätzlich bieten wir zwei Möglichkeiten an, wie Sie dieser Pflichtunterweisung nachkommen können.
AED Unterweisung
Mit der AED Unterweisung nach DGUV Information 204-010 schulen Sie Ihre betrieblichen Ersthelfenden und Mitarbeiter*innen auf gerätespezifische Themen, Notfallmanagement im Betrieb sowie die sichere Handhabung mit dem AED. Dies erfolgt in Theorie und in einer praktischen Durchführung durch unseren Fachdozenten.
Zielgruppe:
AED Unterweisung + Reanimationstraining
Damit die Theorie auch in der Praxis effektiv umgesetzt werden kann, empfehlen wir zu der jährlichen AED Unterweisung auch ein individuell angepasstes Reanimationstraining mit uns zu vereinbaren.
Dabei werden wir die Kenntnisse über lebensrettenden Sofortmaßnahmen auffrischen und näher praktisch vertiefen.
✅ Auffinden einer regungslosen Person mit Atmung - stabile Seitenlage
✅ Herz-Lungen-Wiederbelebung mit Einsatz eines AED
Auf Wunsch:
Zielgruppe:
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