Ausbildung betrieblicher Ersthelfer bei Ihnen vor Ort
Tut uns leid. Beim Senden Ihrer Nachricht ist ein Fehler aufgetreten.
Bitte versuchen Sie es später noch einmal oder senden Sie uns direkt eine E-Mail an: info@emetra.de
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kosten- und Zeitersparnis
Sie nennen Ihren Wunschtermin - wir stimmen den Kurstermin mit Ihnen ab.
Anerkannt von allen Berufsgenossenschaften
Emetra ist eine ermächtigte Ausbildungsstelle, daher entstehen für Sie im Idealfall keine Kosten.
Zielgruppenorientierte Ausbildung
Wir stimmen unsere Ersthelfer-Ausbildung mit Ihnen, entsprechend Ihres Betriebes, individuell ab.
Geprüfte und bewährte Qualität
Unsere Ausbilder sind bei der DGUV und der Bezirksregierung als Dozenten angemeldet und verfügen über langjährige Praxiserfahrungen.
Die klassische Erste-Hilfe-Ausbildung, auch ‘‘Erste-Hilfe-Schulung‘‘ oder aber auch ‘‘Erste-Hilfe-Kurs‘‘ genannt, ist die Grundausbildung für betriebliche Ersthelfer – nach den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Ab zwei Mitarbeitern ist ein Unternehmen verpflichtet, alle notwendigen sachlichen, organisatorischen und personellen Mittel zur Erstversorgung der Mitarbeiter im Notfall zu schaffen und den reibungslosen Ablauf der Versorgung nach dem Prinzip der Rettungskette zu garantieren.
Der Vorteil für Sie, wir können Ihnen dabei helfen, Ihre betrieblichen Ersthelfer auszubilden und dass direkt bei Ihnen vor Ort. Emetra sendet den Ausbilder zu Ihnen ins Unternehmen und bildet Ihre betrieblichen Ersthelfer in Ihren Räumlichkeiten aus. Alternativ können Sie auch in unseren Schulungsräumen in der Kölner Neustadt-Süd ausgebildet werden. Unsere Erste-Hilfe-Kurse werden bei einer Überprüfung als Nachweis für Ihren Ersthelfer anerkannt.
Als ermächtigte Ausbildungsstelle bei den Berufsgenossenschaften und den Unfallversicherungsträgern (Kennziffer: 8.1567) stellt Emetra einen kompetenten und zuverlässigen Partner für die Aus- und Fortbildungen Ihrer Mitarbeiter dar.
Wer trägt die Kosten für die Aus- und Fortbildung der betrieblichen Ersthelfer bei mir vor Ort?
Die Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs werden von den Unfallversicherungsträgern getragen. Wir rechnen direkt mit der BG ab. Weitere Lehrgangsgebühren, weder für die Teilnehmer noch für Sie als Unternehmer, entstehen nicht. Lediglich Kosten für Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten tragen Sie als Unternehmer. Wie der Besuch unserer Erste-Hilfe-Kurse für Sie kostenfrei wird, können Sie
hier nachlesen.
Ich habe mehrere Standorte, an denen ich Ersthelfer ausbilden lassen muss
Sie können die Ersthelfer Ausbildungen für alle Standorten Ihres Betriebs mit einem Ansprechpartner organisieren.
Kontaktieren Sie uns gerne.
Wie lange dauert die Aus- und Fortbildung von Ersthelfern in meinem Unternehmen?
Gesetzlich vorgeschrieben sind 9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten. Somit entsteht eine Gesamtdauer von 7,5 Stunden exklusive Pausen.
Wie lange darf ich als Ersthelfer in meinem Betrieb eingesetzt werden?
Für zwei Jahre dürfen betriebliche Ersthelfer als solche eingesetzt werden. Dann muss eine Ersthelfer-Auffrischung in Form eines Erste-Hilfe-Trainings absolviert werden.
Nach erfolgreicher Teilnahme am Ersthelferlehrgang müssen Sie als Unternehmer den Beschäftigten als Ersthelfer im Betrieb benennen. Es bietet sich hierzu an, z.B. durch Verleihung einer Ernennungsurkunde auf diese besondere Funktion deutlich hinzuweisen.