Abrechnung betrieblicher Ersthelfer

Kostenübernahme für

betriebliche Ersthelfer

Serviceliste

Sollten die erforderlichen Unterlagen am Kurstag nicht vorliegen, rechnet der Kursleiter die reguläre Kursgebühr ab.


Eine nachträgliche Erstattung oder Verrechnung der Kursgebühren ist nicht möglich.

Auch bei Inhouse-Schulungen ist eine Abrechnung über die Berufsgenossenschaften und Unfallkasse möglich, wenn oben genannte Unterlagen am Kurstag vollständig vorliegen. 

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