Wie lange ist die Bescheinigung gültig?

Wie lange ist meine Erste-Hilfe-Bescheinigung gültig?

In der Regel sind Erste-Hilfe-Bescheinigungen immer gültig. Es gibt jedoch Voraussetzungen, für die das Ausstellungsdatum von Relevanz ist, damit eine vorgeschriebene Frist nicht überstiegen wird.


Jedoch muss man sagen, dass es nicht sinnvoll ist, nur einen einzigen Erste-Hilfe-Kurs in seinem Leben zu besuchen. Können Sie sich nach 10 Jahre noch an die stabile Seitenlage erinnern? Sinnvoll ist es, den Kurs alle 2-3 Jahre aufzufrischen.


Grundsätzlich müssen Sie prüfen, wofür Sie den Erste-Hilfe-Kurs benötigen. Brauchen Sie einen Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein, muss die Ausbildungsstelle nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zugelassen sein. Möchten Sie einen betrieblichen Erste-Hilfe-Kurs (Ersthelfer Aus-/Fortbildung) besuchen, muss die Ausbildungsstelle bei den Berufsgenossenschaften ermächtigt sein. Beide Voraussetzungen sollten jeweils auf den Erste-Hilfe-Bescheinigungen vermerkt sein.


Emetra ist durch alle Behörden und für alle Zwecke staatlich anerkannt (FeV/DGUV).


Folgende Fristen gelten:


Für den Führerschein: Unabhängig von der Führerscheinklasse, gilt der Erste-Hilfe-Kurs unbegrenzt (siehe §19 FeV).


Für betriebliche Ersthelfer: zwei Jahre (BGV A1). Innerhalb von zwei Jahren muss eine Auffrischung von 9 Unterrichtseinheiten erfolgen, ansonsten werden Sie von den Berufsgenossenschaften nicht mehr als Ersthelfer anerkannt.


Für Rettungssanitäter-Ausbildung: zwei Jahre (je nach bundeslandspezifischer RS-Verordnung)


Für Medizin-Studenten: Für das Medizinstudium eigentlich unbegrenzt (cave: Fragen Sie bei Ihrem zuständigen Landesprüfungsamt nach. Es gibt regionale Sonderregelungen in manchen Bundesländern, z.B. NRW oder Hamburg). 

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