Erste-Hilfe-Ausbildung für Betriebe

Ersthelfer-Ausbildung für Betriebe

Erste-Hilfe-Ausbildung für betriebliche Ersthelfende

Ab zwei versicherten Angestellten sind Unternehmen verpflichtet betriebliche Ersthelfende auszubilden. Hierzu besuchen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Ersthelfer-Ausbildung.


Bei der Ersthelfer-Ausbildung werden klassische Erste-Hilfe-Inhalte thematisiert und praktisch geübt, angepasst an betriebliche Besonderheiten. Um Ersthelfer auszubilden wird eine Ersthelfer-Ausbildung von neun Unterrichtseinheiten gefordert, welche in unserer Schule in der Kölner Neustadt-Süd oder als Inhouse-Schulung stattfinden kann.


Unser Ausbilderteam besteht aus aktiven Berufsrettern aus Rettungsdienst und Krankenhaus, welche die Ersthelfer-Ausbildung kurzweilig gestalten werden. Die Lehrgangsgebühren können hierbei über Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse abgerechnet werden. 

Das erwartet Sie bei der Ersthelfer-Ausbildung in Köln

Die Ersthelfer-Ausbildung in Köln bildet Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu betrieblichen Ersthelfende aus. Das Gute dabei, die Lehrgangsgebühren rechnen wir direkt mit Ihrer Berufsgenossenschaft/Unfallkasse ab! Die Themen sind im Grunde genommen die Gleichen, wie aus einem regulären Erste-Hilfe-Kurs, jedoch angepasst an Ihr Unternehmen. Darunter zählen z.B.:


  • richtiges Verhalten im Notfall
  • Notruf
  • stabile Seitenlage
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung
  • Wundversorgung
  • Erkrankungen
  • u.v.m.


Dauer

Die Ersthelfer-Ausbildung findet innerhalb von max. 7,5 Stunden (inkl. Pausen) statt. Dabei werden in neun Unterrichtseinheiten Ihre Erste-Hilfe-Kenntnisse als Ersthelfender aufgefrischt. 

Mindestanzahl an betrieblichen Ersthelfenden

Entsprechend der Größe und Tätigkeit des Betriebes, schreibt die DGUV die Mindestanzahl an Ersthelfenden im Betrieb vor (§26, DGUV Vorschrift 1), um zu gewährleisten, dass genügend Mitarbeiter*innen in Erster Hilfe geschult sind. Je größer der Betrieb, desto mehr Ersthelfende werden benötigt – und je mehr Ersthelfende Sie in Ihrem Unternehmen haben, desto besser sind Sie auf einen Ernstfall vorbereitet.


Mindestanzahl an Ersthelfenden:

- Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten = 1 Ersthelfender


Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten:

- In Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5% der Anzahl der anwesenden Versicherten

- In sonstigen Betrieben 10% der anwesenden Versicherten

- In Kindertageseinrichtungen 1 Ersthelfender je Kindergruppe

- In Hochschulen 10% der Beschäftigten

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3 Möglichkeiten für Ihre Ersthelfer-Ausbildung

Um Ihre Mitarbeiter als betriebliche Ersthelfende ausbilden zu lassen, haben Sie drei Möglichkeiten:

1. Inhouse-Schulung: Wenn Sie eine Gruppe von mindestens 12 Teilnehmenden sind, dann können Sie einen eigenen Kurs bei Ihnen vor Ort buchen. Unser Ausbilder kommt dann zu Ihnen ins Haus. Die Vorteile für Sie liegen auf der Hand:


2. Ersthelfer-Ausbildung in unserem Schulungsräumen: Gabelsbergerstraße 53, 50674 Köln Neustadt-Süd


3.  Einzelne Ersthelfende: Sie haben zu wenig Ersthelfende im Betrieb oder können nicht alle an einem gemeinsamen Tag freistellen? Kein Problem, dann besuchen Ihre Ersthelfende einfach unsere öffentlichen Kurse oder Kurse, die wir mit anderen Unternehmen geplant haben. Denn das Gute daran ist, dass jeder unserer Erste-Hilfe-Kurse über neun Unterrichtseinheiten nach den Anforderungen der DGUV abläuft. Bedeutet, dass jeder unserer Kurse auch zugleich Ersthelfer-Ausbildungen sind und damit alle relevanten Inhalte für Ihren betrieblichen Ersthelfende beinhaltet.

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