FAQ

FAQ - hier finden Sie Antworten zu häufig gestellte Fragen

Welche Führerscheinklassen kann ich mit dem Erste-Hilfe-Kurs beantragen?

Seit dem 01.04.2015 können Sie mit einem Erste-Hilfe-Kurs über 9 Unterrichtseinheiten alle Führerscheinklassen beantragen

Muss ich mich zum Erste-Hilfe-Kurs anmelden?

Bitte melden Sie sich für einen Kurs online bei uns an, da die Teilnehmeranzahl begrenzt ist. Wenn Sie sich vorab anmelden, sichern Sie sich einen Platz. Theoretisch könnten Sie aber auch spontan vorbeikommen und sich vor Ort anmelden und in bar bezahlen – wenn Sie Glück haben, und noch ein Platz für Sie frei ist, können Sie mitmachen.

Ich habe kein Online-Banking, kein PayPal und keine Kreditkarte, wie kann ich für den Kurs bezahlen? Kann ich mich dennoch anmelden?

Kontaktieren Sie uns bitte unter info@emetra.de oder rufen Sie uns an unter 0157-89312705.

Kann ich etwas später zum Kurs erscheinen?

Nein, um die Teilnahmebescheinigung zu erhalten ist die pünktliche und vollständige Teilnahme am Kurs erforderlich. Wir empfehlen ca. 15 Minuten vor Kursbeginn vor Ort zu sein.

Kann ich den Kurs früher beenden?

Nein, um die Kursbescheinigung zu erhalten, müssen Sie an dem gesamten Kurs teilnehmen. Es ist jedoch möglich, den Erste-Hilfe-Kurs auf zwei Tage aufzuteilen.

Werden im Erste-Hilfe-Kurs Pausen gemacht?

Ja, es werden ausreichend Pausen gemacht, da diese gesetzlich vorgeschrieben sind.

Wird eine Verpflegung im Erste-Hilfe-Kurs angeboten?

Nein, eine Verpflegung wird nicht angeboten. Bitte bringen Sie ausreichend Essen und Trinken mit.

Was muss ich zum Kurs mitbringen?
- gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
- ihr Online-Ticket, welches Sie bei Ihrer Anmeldung per E-Mail erhalten haben
- wenn Sie nicht online bezahlt haben, die Kursgebühr bitte in bar
- ggf. Getränk und Essen für die Pausen

Ich habe mich Online angemeldet, bekomme ich noch eine Bestätigung?

Ja, Sie erhalten an die angegebene E-Mail-Adresse nach erfolgreicher Anmeldung eine Buchungsbestätigung.

Ich habe keine E-Mail mit einer Bestellbestätigung bekommen, was soll ich tun?

Überprüfen Sie bitten Ihren Spamordner. Falls Sie die E-Mail dort auch nicht finden, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail unter info@emetra.de
Geben Sie dazu bitte an, wann und wo Ihr Kurs stattfinden soll und den Namen des Teilnehmers. Nach Prüfung erhalten Sie von uns eine Rückmeldung.

Muss ich mich vor Ort ausweisen können?

Ja, bitte bringen Sie einen gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) mit. Falls Sie unter 16 Jahre alt sind, ist auch eine Geburtsurkunde zulässig. Ebenfalls akzeptiert werden Aufenthaltserlaubnisse und Duldungserlaubnisse. Der Identitätsnachweis muss im Original vorgezeigt werden.

Wie lange ist mein Erste-Hilfe-Kurs gültig?

Die Gültigkeit Ihres Kurses hängt davon ab, wofür Sie die Bescheinigung benötigen.

Sind die Kursräumlichkeiten rollstuhlzugänglich?

Bitte kontaktieren Sie uns für eine individuelle Auskunft.

Kann ich meinen Hund mitbringen?

Nein, das ist leider nicht möglich.

Sind Emetra Kurse eigentlich anerkannt?

Ja, alle unsere Erste-Hilfe-Kurse sind natürlich offiziell anerkannt.

Für betriebliche Ersthelfer: Emetra ist eine ermächtigte Ausbildungsstelle der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) für die Durchführung von Aus- und Fortbildungen in Erster Hilfe. Die ‘‘Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe‘‘ bei der DGUV stellt hohe Anforderungen an Ihre Ausbildungsstellen, sodass die Kurs-Bescheinigungen von DGUV-anerkannten Stellen für nahezu alle Zwecke anerkannt werden.
Unsere Ermächtigung können Sie in der Datenbank der Qualitätssicherungsstelle überprüfen:
www.bg-qseh.de, geben Sie dort einfach ‘‘EMETRA‘‘ ein und schon sehen Sie unsere Anerkennung.

Für den Führerschein (Anerkennung nach FeV): Für die Beantragung der Fahrerlaubnis können Sie ebenfalls Erste-Hilfe-Bescheinigungen von Emetra einreichen. Seit dem 01.01.2015 sind Kursbescheinigungen, die von DGUV-anerkannten Ausbildungsstellen ausgestellt werden, automatisch für den Führerschein gültig. Rechtsgrundlage: §68 Fev, Absatz 1, Satz 2. Zudem sind wir bei der zuständigen Bezirksregierung als Ausbildunsgsstelle anerkannt.

Für das Studium: Wenn Sie einen Erste-Hilfe-Kurs für Ihr Studium benötigen, wird in den meisten Bundesländern gefordert, dass der Erste-Hilfe-Anbieter bei der nach Landesrecht zuständigen Stelle anerkannt ist. Emetra ist eine dieser nach §5 Abs. 2 Nr. 5 ÄApprO anerkannten Stellen.

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