Seit dem 01.04.2015 können Sie mit einem Erste-Hilfe-Kurs über 9 Unterrichtseinheiten alle Führerscheinklassen beantragen
Bitte melden Sie sich für einen Kurs online bei uns an, da die Teilnehmeranzahl begrenzt ist. Wenn Sie sich vorab anmelden, sichern Sie sich einen Platz. Theoretisch könnten Sie aber auch spontan vorbeikommen und sich vor Ort anmelden und in bar bezahlen – wenn Sie Glück haben, und noch ein Platz für Sie frei ist, können Sie mitmachen.
Kontaktieren Sie uns bitte unter info@emetra.de oder rufen Sie uns an unter 0157-89312705.
Nein, um die Teilnahmebescheinigung zu erhalten ist die pünktliche und vollständige Teilnahme am Kurs erforderlich. Wir empfehlen ca. 15 Minuten vor Kursbeginn vor Ort zu sein.
Nein, um die Kursbescheinigung zu erhalten, müssen Sie an dem gesamten Kurs teilnehmen. Es ist jedoch möglich, den Erste-Hilfe-Kurs auf zwei Tage aufzuteilen.
Ja, es werden ausreichend Pausen gemacht, da diese gesetzlich vorgeschrieben sind.
Nein, eine Verpflegung wird nicht angeboten. Bitte bringen Sie ausreichend Essen und Trinken mit.
Was muss ich zum Kurs mitbringen?
- gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
- ihr Online-Ticket, welches Sie bei Ihrer Anmeldung per E-Mail erhalten haben
- wenn Sie nicht online bezahlt haben, die Kursgebühr bitte in bar
- ggf. Getränk und Essen für die Pausen
Ja, Sie erhalten an die angegebene E-Mail-Adresse nach erfolgreicher Anmeldung eine Buchungsbestätigung.
Überprüfen Sie bitten Ihren Spamordner. Falls Sie die E-Mail dort auch nicht finden, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail unter info@emetra.de
Geben Sie dazu bitte an, wann und wo Ihr Kurs stattfinden soll und den Namen des Teilnehmers. Nach Prüfung erhalten Sie von uns eine Rückmeldung.
Ja, bitte bringen Sie einen gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) mit. Falls Sie unter 16 Jahre alt sind, ist auch eine Geburtsurkunde zulässig. Ebenfalls akzeptiert werden Aufenthaltserlaubnisse und Duldungserlaubnisse. Der Identitätsnachweis muss im Original vorgezeigt werden.
Die Gültigkeit Ihres Kurses hängt davon ab, wofür Sie die Bescheinigung benötigen.
Bitte kontaktieren Sie uns für eine individuelle Auskunft.
Nein, das ist leider nicht möglich.
Ja, alle unsere Erste-Hilfe-Kurse sind natürlich offiziell anerkannt.
Für betriebliche Ersthelfer: Emetra ist eine ermächtigte Ausbildungsstelle der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) für die Durchführung von Aus- und Fortbildungen in Erster Hilfe. Die ‘‘Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe‘‘ bei der DGUV stellt hohe Anforderungen an Ihre Ausbildungsstellen, sodass die Kurs-Bescheinigungen von DGUV-anerkannten Stellen für nahezu alle Zwecke anerkannt werden.
Unsere Ermächtigung können Sie in der Datenbank der Qualitätssicherungsstelle überprüfen:
www.bg-qseh.de, geben Sie dort einfach ‘‘EMETRA‘‘ ein und schon sehen Sie unsere Anerkennung.
Für den Führerschein (Anerkennung nach FeV): Für die Beantragung der Fahrerlaubnis können Sie ebenfalls Erste-Hilfe-Bescheinigungen von Emetra einreichen. Seit dem 01.01.2015 sind Kursbescheinigungen, die von DGUV-anerkannten Ausbildungsstellen ausgestellt werden, automatisch für den Führerschein gültig. Rechtsgrundlage: §68 Fev, Absatz 1, Satz 2. Zudem sind wir bei der zuständigen Bezirksregierung als Ausbildunsgsstelle anerkannt.
Für das Studium: Wenn Sie einen Erste-Hilfe-Kurs für Ihr Studium benötigen, wird in den meisten Bundesländern gefordert, dass der Erste-Hilfe-Anbieter bei der nach Landesrecht zuständigen Stelle anerkannt ist. Emetra ist eine dieser nach §5 Abs. 2 Nr. 5 ÄApprO anerkannten Stellen.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Dann stellen Sie uns diese doch direkt über das Kontaktformular.
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Bitte versuchen Sie es später noch einmal oder senden Sie uns direkt eine E-Mail an info@emetra.de
Vielen Dank für Ihr Verständnis.