Die Ausbildung von Ersthelfern im Betrieb umfasst u.a. folgende Themen:
Nach erfolgreicher Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs für Ersthelfer im Betrieb, kann der Teilnehmer als betrieblicher Ersthelfer agieren. Die Teilnahmebescheinigung für den Ersthelfer, den Ihr Mitarbeiter von uns am Kursende erhält, wird bei einer Überprüfung anstandslos anerkannt.
Entsprechend der Größe und Tätigkeit des Betriebes, schreibt die DGUV die Mindestanzahl an Ersthelfern im Betrieb vor (§26 DGUV Vorschrift 1):
Mindestanzahl an Ersthelfern:
- Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten = 1 Ersthelfer
Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten:
- In Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5% der Anzahl der anwesenden Versicherten
- In sonstigen Betrieben 10% der anwesenden Versicherten
- In Kindertageseinrichtungen 1 Ersthelfer je Kindergruppe
- In Hochschulen 10% der Beschäftigten
Fragen Sie jetzt unverbindlich einen Kurs für Ihre Ersthelfer an, wir freuen uns auf Sie.